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Influencer-Marketing: Youtuber muss 10.500 Euro Buße zahlen
12.06.2017 Die Landesmedienanstalt verdonnert einen Youtuber zu 10.500 Euro Bußgeld wegen fehlender Werbekennzeichnung.
"Flying Uwe" hat allerdings in seinem Kampfsport- und Fitnesskanal übersehen, dass er mit seinen Marketing-Aktionen den Rundfunkstaatsvertrags verstößt, der besagt: Auch für Onlinemedien gelten die Werbegrundsätze, wenn Anbieter fernsehähnliche Inhalte produzieren.
Rechtsanwalt Carsten Ulbricht , der den Fall in einem Blogbeitrag aufgeriffen hat, warnt in diesem Zusammenhang Influencer, vermittelnden Agenturen und den beauftragende Unternehmen vor allzugroßer Lässigkeit im Umgang mit Werbeinhalten. Es handele sich bei fehlenden Werbekennzeichnungen "nicht (mehr) nur um einen unklaren rechtlichen Graubereich oder risikolose Bagatelle handelt, sondern eben um (teils) klare Verstöße", die zu substantiellen Bußgeldern führen können, so der Anwalt.
Zuletzt hatte die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) für Unsicherheit unter Youtubern gesorgt, weil sie Livestreams von Lets-Play-Videos als Rundfunkangebot ohne Zulassung einstufte (iBusiness berichtete )