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TV-Sender verschärfen Datenschutz für Smart-TV-Angebote

28.05.2014 Träumten Werbetreibende bislang noch von individuellen Angeboten für Smart-TV-Nutzer, haben die Öffentlich-Rechtlichen nun die Nadel in die Werbeballons gepiekst, mit denen die Targeting-Befürworter über die Onlinemarketing-Kongresse gepilgert waren: Künftig ist es verboten, personenbezogene Nutzungsprofile zu generieren, so ein Abkommen der Datenschutzbeauftragten der TV-Anbieter.

Die Datenschutzbeauftragten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben ein Positionspapier zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser verabschiedet, das die Grundregeln für Smart-TV festlegt: Das gemeinsame Positionspapier hält unter anderem fest, dass die anonyme Nutzung von Fernsehangeboten auch bei Smart-TV-Geräten gewährleistet sein muss. Eine Profilbildung über das individuelle Fernsehverhalten ist ohne Information und Einwilligung der Zuschauer unzulässig. Darüber hinaus müssen Smart-TV-Geräte, die HbbTV-Angebote der Sender sowie sonstige Web-Dienste über sicherheitstechnische Mechanismen verfügen, die die Geräte und den Datenverkehr vor dem Zugriff unbefugter Dritter schützen.
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