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Webtrekk erwirkt per Gericht Änderung bei Xamit-Studie

01.09.2010 - Die im April veröffentlichte Xamit-Untersuchung zu den deutschen Webstatistik-Diensten weist derart gravierende methodische Schwächen auf, dass das Landgericht Berlin Xamit auf Antrag der Webtrekk GmbH nunmehr in einer Eilentscheidung einzelne Aussagen verboten hat.
Im April hatte Xamit zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser eine Untersuchung der nach seiner Auffassung relevantesten Webstatistik-Dienste Deutschlands vorgelegt, nach der angeblich nahezu kein Dienstleister in Deutschland datenschutzkonform arbeite. Das mit der Studie verkündete Ergebnis krankte bereits damals daran, dass viele der führenden Anbieter wie etwa Omniture zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser , Webtrends zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser , Nedstat zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser Dienstleister-Dossier einsehen , Webtrekk zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser oder Econda zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser in der Untersuchung nicht zu finden waren. Diese Auslassungen hat Xamit zwar in verschiedenen Updates zwischenzeitlich behoben, dennoch zeige die Studie derart gravierende

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Zu: Webtrekk erwirkt per Gericht Änderung bei Xamit-Studie

Was uns schon damals störte: der ibusiness-Newsletter berichtete ebenso oberflächlich über diese "Studie", denn schon beim einfachen Drüberlesen fiel auf, wie dünn die Suppe ist. Hier würden wir uns mehr journalistische Sorgfalt von einem bezahlten Dienst erwarten, als einfach nur die Pressemeldung abzuschreiben.

Übrigens: auch GoogleAnalytics dürfte nun seit der Einführung der IP-Anonymiseirungsmöglichkeit in Deutschland wieder legal einsetzbar sein (wenn man in Anleitung die gute versteckten Hinweise zur Implementierung findet :-). Interessanterweise berichteten zwar viele Medien, darunter auch ibusiness, gerne und ausführlich über die angebliche Illegalität von GoogleAnalytics, seither ist aber das große Schweigen ausgebrochen - obwohl die zuvor wortreich kritisierten Mängel nun behoben sein sollten. Man dürfte erwarten, dass auch dieser Umstand eine Meldung wert wäre.
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