Zum Dossier 'Temu-Strategie'
So stellt sich Amazon die Luftraumverwaltung der Zukunft vor
06.05.2016 Bisher sind ECommerce-Lieferungen mit Drohnen bloße Theorie, denn die rechtlichen Hürden in Deutschland scheinen in den kommenden Jahren noch unüberwindbar. Nun aber hat der Onlinehändler Amazon , der selbst großes Interesse an der Legalisierung der Drohnenlieferung hat, einen Vorschlag für eine neue Luftraumregulierung gemacht.
- Bis 200 Fuß (61 Meter) Höhe: Hier sollen langsame Amateurdrohnen fliegen dürfen.
- 200 bis 400 Fuß (61 bis 122 Meter) Höhe: Dieser Bereich ist reserviert für besonders leistungsfähige Drohnen, die längere Strecken mit höheren Geschwindigkeiten zurücklegen.
- 400 und 500 Fuß (122 bis 152 Meter) Höhe: Diese Schicht dient als Puffer, hier ist Fliegen für alle verboten.
- Ab 500 Fuß (152 Meter) Höhe: Die oberste Schicht ist für die klassische Luftfahrt reserviert.
- Außerdem solle es zwei Sonderzonen geben: Solche, in denen sich Hobbydrohenflieger austoben und höher als 61 Meter fliegen dürfen. Und Flugverbotszonen, etwa um Flughäfen oder bei Hubschraubereinsätzen.