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Framing-Urteil: Einbetten von Youtube-Videos ist legal

27.10.2014 Mit dem Einbetten von Videos verletzt man keine Urheberrechte - das hat der Europäische Gerichtshof in einer Grundsatzentscheidung beschlossen.

 (Bild: SXC.hu/Stephen Stacey)
Bild: SXC.hu/Stephen Stacey
Laut dem Urteil vom 21. Oktober 2014 (EuGH C-348/13) stellen Embedded-Links auf Videos, etwa von Youtube zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser , keine Urheberrechtsverletzung dar. Die Begründung des Gerichtshofs: Es handelt nicht nicht um eine öffentliche Wiedergabe. "Jedenfalls solange sich diese Wiedergabe nicht an ein neues Publikum wendet und keine andere Wiedergabetechnik verwendet wird", heißt es in der Mitteilung der Anwaltskanzlei Knies & Albrecht zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser , die das Urteil vor dem EuGH erstritten hat.

Dies sei aber normalerweise nicht der Fall. Das Publikum sei dasselbe, da man davon ausgeht, dass sich der Inhaber des Videos an alle Nutzer des Internets wendet. Und eine neue Technik wird im Falle des Framings ebenfalls nicht angewendet.
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