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BGH: Framing verstößt gegen Urheberrecht. Also, vielleicht.
19.04.2013 Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Donnerstag entscheiden, dass Framing - also das Einbetten von Videos auf Drittwebsites - eventuell gegen Urheberrecht verstößt. Nun soll der Europäische Gerichtshof (EuGH) entscheiden.
Das Gericht hat dem Antrag stattgegeben und den Beklagten zur Schadensersatzzahlung in Höhe von je 1.000 Euro verurteilt. Eine Berufung wurde abgelehnt. Die Begründung lautete: Framing sei kein öffentliches Zugänglichmachen im Sinne des Urheberrechtsgesetzes. Schließlich habe sich das Video nicht in der Zugriffssphäre des Beklagten befunden.
Eine endgültige Entscheidung bzw. die Weitergabe des Falls an den EU-Gerichtshof soll am 16. Mai verkündet werden.