Digitale Transformation im globalen konzernweiten B2B Marketing – von Vision zur Realität! Jetzt zum Vortrag anmelden
Erfahren Sie, wie Rohde & Schwarz durch eine visionäre globale Marketing Automation Strategie von einem fragmentierten Ansatz zu einem integrierten, kundenzentrierten Modell transformiert wurde.
Jetzt zum Vortrag anmelden
Kundeninteraktionen stets menschlich bei gleichzeitig hohem Automatisierungsgrad gestalten Jetzt zum Vortrag anmelden
Die R+V Versicherung zeigt in Use Cases, wie Sie die Kundenbindung durch kontextbezogene, automatisierte Kundeninteraktion stärken und eine konsistente Kommunikation über alle Kontaktpunkte erreichen.
Jetzt zum Vortrag anmelden
Plattformen-Steuertransparenzgesetz

Ebay, Amazon, Airbnb & Co verraten Privat-Umsätze an Fiskus

13.12.2023 Seit diesem Jahr gilt das Plattformen-Steuertransparenzgesetz. Heißt: Ebay, Amazon, Airbnb & Co. müssen den Finanzbehörden bis zum 31. Januar 2024 die Umsätze von privaten Anbieterinnen und Anbietern des Jahres 2023 melden.

 (Bild: Ebay)
Bild: Ebay
Zum 1. Januar 2023 ist das sogenannte Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) in Kraft getreten. Hinter dem etwas sperrigen Namen verbirgt sich Folgendes: Betreibende von Internetplattformen, auf denen private Verkäufe oder private Vermietungen getätigt werden, sind dazu verpflichtet, den Finanzbehörden die Umsätze von Anbieterinnen und Anbietern zu melden. Darauf weist der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) hin.

Mit der Einführung des Gesetzes hat die Bundesregierung eine EU-Richtlinie umgesetzt. Stichtag für die Meldung der im Jahr 2023 von Anbieterinnen und Anbietern auf der jeweiligen Plattform getätigten Umsätze ist der 31. Januar 2024: Bis dahin müssen die Betreiberinnen und Betreiber der Internetplattformen die entsprechenden Informationen an die Finanzverwaltung geliefert haben.

Was bedeutet das PStTG für Privatverkäufe und private Vermietungen?

Grundsätzlich gilt: Wer dauerhaft ertragreiche Geschäfte macht oder gezielt Waren online erwirbt, um sie mit Gewinn wieder zu verkaufen, wird vom Finanzamt unter bestimmten Umständen als Gewerbetreibender eingestuft. Das bedeutet, dass Umsatz-, Einkommen- und Gewerbesteuer anfallen. Das betrifft sowohl Verkäufe als auch Vermietungen.

Wer nur ab und zu etwas auf Internetplattformen verkauft, was er nicht mehr benötigt, muss in der Regel keine Steuern auf die Einnahmen zahlen. Zum Beispiel getragene Kleidung, Spielzeug, Bücher oder Möbel. Zumal dadurch in der Regel kein Gewinn erzielt wird, da der Anschaffungspreis höher war als der Verkaufspreis als Gebrauchtware.

Aber: Hat eine Anbieterin oder ein Anbieter auf einer Internetplattform beispielsweise im Jahr 2023 mindestens 30 Verkäufe getätigt oder mindestens 2.000 Euro eingenommen, muss die Plattform bis zum 31. Januar 2024 darüber Meldung machen. Davon sind auch private Anbieterinnen und Anbieter betroffen, die regelmäßig auf Plattformen verkaufen. Für Vermietungen auf Plattformen wie beispielsweise Airbnb, 9flats oder Wimdu gilt ebenfalls die Grenze von 30 Vorgängen und mindestens 2.000 Euro an Einnahmen.

Welche Daten erhalten die Finanzämter von den Plattformen?

Erstmals für das Jahr 2023 müssen digitale Verkaufs- und Vermietungsplattformen folgende Informationen über Anbieterinnen und Anbieter an die Finanzverwaltung melden: Name, Geburtsdatum, Anschrift, Steuer-Identifikationsnummer, Bankverbindung, Transaktionen und Verkaufserlöse, für die Nutzung der Plattform angefallene Gebühren sowie, falls vorhanden, die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.

Ziel dieser mit dem neuen Plattformen-Steuertransparenzgesetz eingeführten Verpflichtung ist eine verbesserte Sichtbarkeit von Geschäftsaktivitäten auf Onlineplattformen. Oder anders ausgedrückt: Die Finanzbehörden erkennen leichter, ob jemand sehr aktiv ist und möglicherweise seine Einnahmen, die er auf digitalen Plattformen generiert, versteuern müsste.
Neuer Kommentar  Kommentare:
Schreiben Sie Ihre Meinung, Erfahrungen, Anregungen mit oder zu diesem Thema. Ihr Beitrag erscheint an dieser Stelle.
alle Veranstaltungen Webcasts zu diesem Thema:
 (Michael Sahlender)
Bild: Michael Sahlender
Michael Sahlender (Mirakl)

Best Practices: Selbst Marktplatz werden - Von Douglas, Home24, Conrad Electronic lernen

Wie der Sprung zum eigenen Marktplatz gelingt und welche Schritte Sie für den Launch eines eigenen Marktplatzes berücksichtigen müssen, zeigt Ihnen dieses Webinar anhand von Best Practices erfahrener Unternehmen.

Dienstleister-Verzeichnis Agenturen/Dienstleister zu diesem Thema:

mgm technology partners

mgm entwickelt seit über zwei Jahrzehnten Webapplikationen - für Commerce, Insurance und den Public Sector. Mehr als 800 Kolleginnen und Kollegen stehen für unsere Mission: Innovation Implemented. Wir sind darauf spezialisiert, Anwendungen in Produktion zu bringen. Die für Sie passgenaue Anwendung. Ob eine mit unserer mgm Commerce Plattform für Sie realisierte Software oder auf Basis der fü ...

Unternehmensprofil ansehen
Relation Browser Tags/Schlagwörter und Unternehmen: