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Affiliate-Urteil: Preisvergleicher Check24 muss Kunden besser informieren
13.07.2016 Das Landgericht München I hat geurteilt, dass der Preisvergleicher Check24 etwa bei der Vermittlung von Versicherungsverträgen künftig darüber informieren muss, dass das Münchner Unternehmen als Versicherungsmakler auftritt.
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Das Gericht sah dies anders, stellte jedoch klar, dass Check24 seine Kunden künftig bei der Vermittlung von Versicherungsverträgen deutlich über seine Maklerfunktion informieren muss.
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