Zum Dossier Paid Content
Affiliate-Urteil: Preisvergleicher Check24 muss Kunden besser informieren
13.07.2016 Das Landgericht München I hat geurteilt, dass der Preisvergleicher Check24 etwa bei der Vermittlung von Versicherungsverträgen künftig darüber informieren muss, dass das Münchner Unternehmen als Versicherungsmakler auftritt.






Das Gericht sah dies anders, stellte jedoch klar, dass Check24 seine Kunden künftig bei der Vermittlung von Versicherungsverträgen deutlich über seine Maklerfunktion informieren muss.
Für BVK-Präsident Michael H. Heinz

