Zum Dossier 'Temu-Strategie'
Leitfaden: Was Shops tun können, wenn sie Ware nicht liefern können
Lieferpflicht nur beim vorherigen Vertragsschluss
Der Händler ist zur Lieferung des bestellten Produkts nur dann verpflichtet, wenn der Kaufvertrag mit dem Kunden zustande gekommen ist. Hat sich der Händler vorbehalten, die Bestellung des Kunden per E-Mail anzunehmen und stellt er bereits vor Versendung dieser E-Mail fest, dass die Ware nicht mehr verfügbar ist, dann muss er den Kunden hierüber nur unverzüglich informieren. Dies gilt jedoch nur, wenn die Vertragsschlussklausel des Händlers insofern wirksam ist und erMitglied werden und kostenfrei lesen.
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