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EU-Reglungen

TikTok, Meta, Amazon und Co.: Gatekeeper setzen Digital Markets Acts nur mangelhaft um

12.08.2024 Trotz EU-Regelung versuchen Gatekeeper, ihre Nutzer und Nutzerinnen auf Webseiten und in Apps zu manipulieren. Durch manipulative Designs sollen AnwenderInnen nach Einschätzung des vzbv unter anderem dazu gebracht werden, einer möglichst weitreichenden Zusammenführung personenbezogener Daten zuzustimmen.

 (Bild: ElasticComputeFarm / Pixabay)
Bild: ElasticComputeFarm / Pixabay
Seit dem 7. März 2024 soll dieses Vorgehen nach EU-Recht unterbunden werden. Die Europäische Kommission muss jetzt alle Regelungen des Digital Markets Acts (DMA) umgehend konsequent im Sinne der VerbraucherInnen durchsetzen und bei fortlaufenden Verstößen Geldbußen verhängen, fordert die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser .

"Gatekeeper wie Meta, Amazon, TikTok oder Google missachten die Brüsseler Vorgaben für digitale Märkte. Alle untersuchten Dienste nutzen weiterhin manipulative Designs, um an mehr Daten zu kommen", erklärt der vzbz. Ziel der Anbieter sei es, möglichst umfassend Daten zu Profilen zusammenfügen zu dürfen.

Manipulative Designs weiter ein Problem

Alle untersuchten Gatekeeper erschwerten es den NutzerInnen, erteilte Einwilligungen in die Zusammenführung von Daten aus mehreren Diensten zu widerrufen. Um die Einwilligung zu erhalten, setzten alle untersuchten Anbieter manipulative Designs ein.

Manipulativ war unter anderem die optische Gestaltung der Nutzeroberfläche, die verwendete Sprache und der notwendige Aufwand, eine Datenzusammenführung individuell anzupassen. So spielt TikTok (ByteDance) gezielt mit der Sorge der NutzerInnen, das Angebot kostenpflichtig zu machen, wenn sie der Datenzusammenführung nicht zustimmen.

Meta suggeriert in verschiedenen Diensten, dass die Einwilligung in die Datenzusammenführung allein eine Frage des Nutzungserlebnisses sei. Wenn NutzerInnen die Einwilligung verweigern, drohen zudem Nachteile. In bestimmten Fällen können NutzerInnen dann Angebote der untersuchten Anbieter nur eingeschränkt nutzen.

Dabei findet die Mehrheit der VerbraucherInnen (79 Prozent), dass Webseiten nicht so gestaltet sein dürfen, dass dadurch Einfluss auf die Entscheidungen von Menschen genommen wird. Sieben von zehn Befragten (70 Prozent) stimmen der Aussage zu, dass Unternehmen Daten grundsätzlich nicht zu Profilen zusammenfassen dürften, um personalisierte Werbung zu erstellen. Das ergab eine repräsentative forsa-Befragung für den Verbraucherreport 2024 des vzbv.

Ohne Facebook kein Marketplace

Laut DMA dürfen zentrale Plattformdienste zudem nicht mit bestimmten anderen Diensten des gleichen Gatekeepers gekoppelt werden. In der Untersuchung besonders auffällig war hier Facebook Marketplace: Ohne bei einem Facebook-Konto angemeldet zu sein, lässt sich der Dienst nach Auffassung des vzbv nicht sinnvoll als Marktplatz nutzen. Beispielsweise können NutzerInnen so keine VerkäuferInnen kontaktieren oder eigene Angebote einstellen. Obwohl der Marketplace als zentraler Plattformdienst benannt wurde und dadurch dem Kopplungsverbot unterliegt, stellt Meta keine Option bereit, mit der der Dienst vollständig ohne Facebook-Konto genutzt werden könnte.

Der DMA gilt seit dem 7. März 2024 für sechs große Digitalkonzerne (Gatekeeper), die zusammen 22 zentrale Plattformdienste betreiben. Dazu zählen beispielsweise Alphabet mit der Google Suche und YouTube, Amazon mit dem Amazon Marketplace, Apple mit iOS und Safari, ByteDance mit TikTok, Meta mit Facebook und Messenger sowie Microsoft mit LinkedIn.
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