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Apple und DMA: EU zwingt Apple in die Knie
29.01.2024 Apple gibt App-Stores, Browser und Bezahl-Lösung frei: Ab Anfang März gibt es für Apple-Nutzer zahlreiche Neuerungen. Freiwillig geht Apple diesen Schritt freilich nicht.
Für Apple kommen diese Änderung einer Revolution gleich: Bislang hat der Konzern sein Ökosystem sorgsam abgeschottet und stets darauf geachtet, den Zugang zum "Walled Garden" seiner Kunden streng zu kontrollieren. Entsprechend kommt der Schritt auch keineswegs freiwillig. Hintergrund sind die Anforderungen des Digital Markets Act (DMA), der in der Europäischen Union (EU) ab 7. März in Kraft tritt und Software-Konzerne weltweit dazu zwingt, ihre Systemschranken im Sinne eines freieren Wettbewerbs zu öffnen.
Wie Apple sein Gebührenmodell schützt
Trotzdem wird es keinen vollständig freien Zutritt ins iOS-Universum geben - und Apple hat auch Wege gefunden, um seine Einnahmen zu schützen, die aus dem App Store sprudeln. So dürfen Apps nun zwar alternative Software-Marktplätze installieren, von denen Software bezogen werden kann. Die Hersteller dürfen dort auch die Bezahlung für ihre Produkte selbst abwickeln. Aber jede iOS-App muss trotzdem einen Beglaubigungsprozess ("Notarization") durchlaufen, in der die App grundlegend auf Stabilität, Sicherheit und verborgene Schadsoftware untersucht wird. Sollen die Apps außerdem wie bisher in Apples App Store angeboten werden, müssen sie zusätzlich auch die bisherige Qualitätskontrolle durchlaufen, die auch eine inhaltliche Prüfung (etwa auf pornografische Inhalte) umfasst. Apps, die lediglich die erste Kontrolle durchlaufen haben, dürfen nur auf Drittanbieter App-Markplätzen angeboten werden.Entscheiden sich die Entwickler für diese Möglichkeit und wickeln sie auch die Bezahlung selbst ab, müssen sie eine Provision in Höhe von 17 oder zehn Prozent an Apple zahlen (bisher: 30 oder 15 Prozent). Soll Apple die Zahlungsabwicklung übernehmen, werden weitere drei Prozent fällig.
Aber Apple hat noch eine weiter Einnahmequelle: Innerhalb der EU will der Konzern künftig eine "Core Technology Fee" in Höhe von 50 Cent pro Installation und Jahr erheben, unabhängig davon, auf welchem Weg die Apps zum Kunden gelangt sind. Allerdings wird diese Gebühr erst fällig, wenn Apps mehr als eine Million Mal installiert werden.
Freie Wahl nun auch beim Browser und Payment-Dienst
Die zweite große Neuerung betrifft den Webbrowser: Auch hier herrscht in Zukunft freie Wahl. In der EU dürfen NutzerInnen in Zukunft beim ersten Aufruf des vorinstallierten Safari-Browser aufgefordert, aus einer Liste ihren zukünftigen Standardbrowser zu wählen. Diese dürfen in Zukunft eigenständige Produkte sein. Bislang müssen alle iOS-Browser den Apple-Kern "Webkit" nutzen und dürfen lediglich das Aussehen und einige Funktionen (etwa Bookmark-Synchronisation) selbst bestimmen.Zuletzt muss Apple die strenge Kontrolle der Payment-Funktion aufgeben. Bislang durfte nur Apple Pay auf den in iPhone und Apple Watch verbauten NFC-Chip zugreifen. In Zukunft dürfen auch Drittanbieter die Hardware nutzen. So könnten etwa Banken eine eigene Wallet entwickeln und mobile Zahlungen selbst abwickeln.
Alle Änderungen sollen mit einer Software-Aktualisierung (iOS 17.4)in Kraft treten, die ab Anfang März verbreitet wird.