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Urteil beseitigt Impressums-Abmahnfalle
09.11.2012 Die fehlende Angabe des Vertretungsberechtigten eines Unternehmens im Impressum ist nicht wettbewerbswidrig. Zu diesem Ergebnis kommt das Kammergericht Berlin in einer aktuellen Entscheidung (AZ5 W 204/12).
"Die Richter wenden dabei die Regelungen an, die auf europäischer Ebene vorgegeben wurden. Wenn dieses Recht keine unzulässige Handlung vorsieht, so kann dies im nachrangigen deutschen Rechte genauso wenig sein", erklärt Rechtsanwalt Rolf Albrecht von der Kanzlei Volke2.0 .
Ebenso sieht das Gericht keinen Wettbewerbsverstoß durch ein Unterlassen wesentlicher Angaben, da der Verbraucher eher zufällig von einen vertretungsberechtigen Organ einer juristischen Person erfahre und nur im Einzelfall von einem Vertragsschluss abgehalten werde. Zudem sei es nach Ansicht des Gerichts nicht nahe liegend, dass der Gesetzgeber den Betrachter einer Internetseite durch die Angabe des Geschäftsführers vor Unternehmen schützen möchte, die keinen guten Ruf besitzen.