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Massenabmahner von Onlineshops zu Schadenersatz verurteilt
14.08.2013 Der Geschäftsführer der KVR Handelsgesellschaft Frank Drescher und seine Anwälte U + C Rechtsanwälte Urmann+Collegen wurden zu Schadenersatz verurteilt , weil sie Massenabmahnungen gegen 1043 vermeintliche Online-Handels-Konkurrenten ausgesprochen hatten.
Das Amtsgericht Regensburg stufte die Abmahnungen als vorsätzliche sittenwidrige Schädigung ein. Demnach hatte Drescher die KVR Handelsgesellschaft nur als Fassade genutzt, um ein Wettbewerbsverhältnis vorzutäuschen. Damit habe er die Möglichkeit geschaffen, zu Unrecht Online-Händler abzumahnen, um damit Geld zu verdienen.