Holen Sie sich Ihr 'iBusiness Executive Briefing' kostenlos iBusiness Daily mit Executive Briefings abonnieren
Abonnieren Sie den den 'iBusiness Daily Newsletter' und bekommen Sie zweimal wöchentlich das umfassende 'iBusiness Executive Briefing' kostenlos zugemailt: .
iBusiness Daily mit Executive Briefings abonnieren
Mehr Sichtbarkeit für Ihre Agentur Hier zu Premium-Plus upgraden
Alle Ihre Whitepaper, Pressemitteilungen und Gastbeiträge kostenlos auf iBusiness.de veröffentlichen. Dazu besseere Sichtbarkeit aller Ihrer Stellenanzeigen und Ihres Agenturprofils. Und noch viel mehr. Zu PremiumPlus hier entlang:
Hier zu Premium-Plus upgraden

Endspurt: Ab 25. Juli trifft das Elektroaltgerätegesetz für Onlinehändler in Kraft

14.07.2016 Seit Oktober 2015 gilt eine Übergangs- und Schonfrist für das "Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten" - kurz das Elektroschrott-Gesetz ElektroG, das am 25. Juli 2016 in Kraft tritt.

 (Bild:  James T M Towill)
Bild: James T M Towill
Bild:  James T M Towill unter Creative Commons Lizenz by-sa
Das Elektroschrottgesetz bestimmt, dass Händler - im Gesetz Vertreiber genannt - dem Verbraucher eine Rücknahme von Elektroaltgeräten anbieten müssen. Allerdings nur, wenn stationäre Händler eine Verkaufsfläche von mehr als 400 Quadratmetern und Onlinehändler eine Lager- und Versandfläche von ebenfalls mehr 400 Quadratmetern besitzen. Die Definition Lagerfläche wurde dabei von den Landesbehörden auf Regalfläche umdefiniert - dies aber nur bei den Onlinehändlern. Das komme einer Diskriminierung des Onlinehandels gleich, weil damit der Kreis der betroffenen Onlinehändler stark erweitert wird, kritisiert der Bundesverbandes Onlinehandel (BVOH) zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser . "Aus meiner Sicht ist nahezu jeder professionell agierende Onlinehändler von Elektro- bzw. Elektronikgeräten betroffen", sagt BVOH-Präsident Oliver Prothmann‘Oliver Prothmann’ in Expertenprofilen nachschlagen .

ElektroG in Kürze:
Der Verbraucher hat nach dem ElektroG die Möglichkeit, Kleingeräte bis zu einer Kantenlänge von bis zu 25 Zentimetern bei jedem entsprechenden Elektro-Händler zurückzugeben - unabhängig davon, ob ein neues Gerät gekauft wird oder nicht. Größere Alt-Geräte müssen die Händler nur annehmen, wenn ein typgleiches Gerät erworben wurde.

Dies gilt auch im Onlinehandel. Der Onlinehändler muss dem Verbraucher eine Rückgabemöglichkeit in - laut Gesetz - "zumutbarer Entfernung" ermöglichen. Allerdings gibt es seitens des Gesetzgebers keine Definition der zumutbaren Entfernung. Es ist dem Onlinehandel nicht erlaubt, den Verbraucher auf die öffentlichen Recyclinghöfe zu verweisen.

Mehrz zum ElektroG lesen Sie in der ausführlichen iBusiness-Analyse Das ElektroG-Desaster: Was Onlinehändler von Elektrogeräten jetzt wissen müssen Relation Browser .
Neuer Kommentar  Kommentare:
Schreiben Sie Ihre Meinung, Erfahrungen, Anregungen mit oder zu diesem Thema. Ihr Beitrag erscheint an dieser Stelle.
Dienstleister-Verzeichnis Agenturen/Dienstleister zu diesem Thema: