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Endspurt: Ab 25. Juli trifft das Elektroaltgerätegesetz für Onlinehändler in Kraft
14.07.2016 Seit Oktober 2015 gilt eine Übergangs- und Schonfrist für das "Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten" - kurz das Elektroschrott-Gesetz ElektroG, das am 25. Juli 2016 in Kraft tritt.
ElektroG in Kürze:
Der Verbraucher hat nach dem ElektroG die Möglichkeit, Kleingeräte bis zu einer Kantenlänge von bis zu 25 Zentimetern bei jedem entsprechenden Elektro-Händler zurückzugeben - unabhängig davon, ob ein neues Gerät gekauft wird oder nicht. Größere Alt-Geräte müssen die Händler nur annehmen, wenn ein typgleiches Gerät erworben wurde.
Dies gilt auch im Onlinehandel. Der Onlinehändler muss dem Verbraucher eine Rückgabemöglichkeit in - laut Gesetz - "zumutbarer Entfernung" ermöglichen. Allerdings gibt es seitens des Gesetzgebers keine Definition der zumutbaren Entfernung. Es ist dem Onlinehandel nicht erlaubt, den Verbraucher auf die öffentlichen Recyclinghöfe zu verweisen.
Mehrz zum ElektroG lesen Sie in der ausführlichen iBusiness-Analyse Das ElektroG-Desaster: Was Onlinehändler von Elektrogeräten jetzt wissen müssen .