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Gesetzentwurf soll Retourenvernichtung verbieten

12.02.2020 Viele Onlinebestellungen gehen als Retouren zurück - rund vier Prozent davon landen dann direkt in der Tonne. Mit einem Gesetzesentwurf will das Umweltministerin Svenja Schulze (SPD) zukünftig verhindern.

 (Bild: Hermes)
Bild: Hermes
Mit einem Gesetzentwurf brachte das Bundeskabinett am Mittwoch einen Gesetzesentwurf auf den Weg, der die Entsorgung von neuwertigen Waren als Abfall - die sogenannte Retourenvernichtung - verbietet. Daneben sollen Händler auch an den Entsorgungskosten für Wegwerfprodukte und Einwegverpackungen wie Pappbecher oder Zigarreten beteiligt werden.

Allerdings brachte die Regierung zunächst nur die gesetzliche Grundlage ein. Die genaue Ausgestaltung muss in Verordnungen geregelt werden. Damit werden die Verbote nicht unmittelbar wirksam. Verordnungen können aber zu einem späteren Zeitpunkt sehr schnell umgesetzt werden, da sie nicht dem gesetzgeberischen Prozess unterliegen.

Preview von Umgang mit Online-Retouren

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Retourenvernichtung selten wirtschaftlich

Über das Ausmaß der Retourenvernichtung wird seit geraumer Zeit intensiv debattiert. Nachdem das Thema im Sommer 2019 erstmals auf der politischen Agenda auftauchte, haben Handels- und E-Commerce-Verbände wie der HDE oder BVDW die Vorwürfe zurück gewiesen, dass massenhaft neuwertige Produkte vernichtet werden. Sie verweisen darauf, dass alle Händler gezwungen sind, wirtschaftlich zu handeln. In vielen Fällen sei es nicht möglich, retournierte Waren wirtschaftlich sinnvoll in den Warenkreislauf zurückzuführen. Bei niedrigpreisigen Produkten übersteigen die Aufbewereitungskosten die Gewinnmarge. Die Produkte als Spende zur Verfügung zu stelllen, scheide ebenfalls aus. Zum einen müssen Spenden den selben gesetzlichen Bestimmungen an Produksicherheit, Datenschutz und Hygiene genügen, wie Neuwaren. Zum anderen müssen die Händler für gespendete Produkte zusätzlich die gesetzliche Mehrwertsteuer abführen. Dies mache eine Entsorgung oft günstiger.

Der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel (BEVH) fordert daher, Sachspenden an gemeinnützige Institutionen zumindest von der Umsatzsteuer zu befreien. "Wenn Sachspenden an gemeinnützige Institutionen steuerlich mit einem Wert von 0 Euro veranlagt würden, läge hier der effektivste Hebel, um die Vernichtung von Überhängen und Retouren zu vermeiden," forderte BEVH-Präsident Gero Furchheim ‘Gero Furchheim’ in Expertenprofilen nachschlagen noch im Dezember.

Vier Prozent der der Retouren werden vernichtet

Nach Erkenntnis der Universität Bamberg zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser landen rund vier Prozent der zurückgesendeten Artikel im Müll. Die Zahl lässt sich allerdings nicht verifizieren und betrifft nur Retouren, nicht aber die Vernichtung von Artikeln, die gar nicht verkauft wurden: Saisonartikel aus der Bekleidungsindustrie, Unterhaltungselektronik oder Kommunikationstechnik werden nach einer bestimmten Zeit "ausgeschleust". Allerdings versuchen Händler auch hier in der Regel Restposten durch Preisreduzierung wirtschaftlich günstig abzugeben.
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