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Gesetzentwurf soll Retourenvernichtung verbieten
12.02.2020 Viele Onlinebestellungen gehen als Retouren zurück - rund vier Prozent davon landen dann direkt in der Tonne. Mit einem Gesetzesentwurf will das Umweltministerin Svenja Schulze (SPD) zukünftig verhindern.
Allerdings brachte die Regierung zunächst nur die gesetzliche Grundlage ein. Die genaue Ausgestaltung muss in Verordnungen geregelt werden. Damit werden die Verbote nicht unmittelbar wirksam. Verordnungen können aber zu einem späteren Zeitpunkt sehr schnell umgesetzt werden, da sie nicht dem gesetzgeberischen Prozess unterliegen.
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Jetzt Mitglied werdenRetourenvernichtung selten wirtschaftlich
Über das Ausmaß der Retourenvernichtung wird seit geraumer Zeit intensiv debattiert. Nachdem das Thema im Sommer 2019 erstmals auf der politischen Agenda auftauchte, haben Handels- und E-Commerce-Verbände wie der HDE oder BVDW die Vorwürfe zurück gewiesen, dass massenhaft neuwertige Produkte vernichtet werden. Sie verweisen darauf, dass alle Händler gezwungen sind, wirtschaftlich zu handeln. In vielen Fällen sei es nicht möglich, retournierte Waren wirtschaftlich sinnvoll in den Warenkreislauf zurückzuführen. Bei niedrigpreisigen Produkten übersteigen die Aufbewereitungskosten die Gewinnmarge. Die Produkte als Spende zur Verfügung zu stelllen, scheide ebenfalls aus. Zum einen müssen Spenden den selben gesetzlichen Bestimmungen an Produksicherheit, Datenschutz und Hygiene genügen, wie Neuwaren. Zum anderen müssen die Händler für gespendete Produkte zusätzlich die gesetzliche Mehrwertsteuer abführen. Dies mache eine Entsorgung oft günstiger.Der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel (BEVH) fordert daher, Sachspenden an gemeinnützige Institutionen zumindest von der Umsatzsteuer zu befreien. "Wenn Sachspenden an gemeinnützige Institutionen steuerlich mit einem Wert von 0 Euro veranlagt würden, läge hier der effektivste Hebel, um die Vernichtung von Überhängen und Retouren zu vermeiden," forderte BEVH-Präsident Gero Furchheim noch im Dezember.