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Retourenflut: Umwelthilfe fordert Verbot von Zerstörung neuer Waren

14.01.2020 Nach den Weihnachtsfeiertagen mit Rekordumsätzen beim Onlinehandel beginnt mit dem neuen Jahr eine regelrechte Flut an Retourensendungen. Viele der retournierten Waren werden bislang unnötigerweise vernichtet. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) fordert deshalb von Bundesumweltministerin Svenja Schulze, ein Vernichtungsverbot neuwertiger Waren im Kreislaufwirtschaftsgesetz festzulegen.

 (Bild: DPD)
Bild: DPD
Zusätzlich sollten Sachspenden von der Umsatzsteuer befreit werden, um die Weitergabe von Waren an Bedürftige oder karitative Einrichtungen zu erleichtern. Jedes Jahr werden in Deutschland neuwertige Waren im Wert von mehr als sieben Milliarden Euro zerstört. Darunter sind mehr als 20 Millionen retournierte Artikel sowie große Mengen unverkaufter Produkte. "Vor dem Hintergrund der aktuellen Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes hat Umweltministerin Svenja Schulze jetzt die Möglichkeit, das Problem der Vernichtung neuwertiger Waren zu lösen, indem sie es gesetzlich verbietet. Im letzten Jahr hatte die Ministerin ein solches Verbot angekündigt. Wenn Frau Schulze Umweltschutz ernst meint und nicht als Ankündigungsministerin ihre Glaubwürdigkeit verlieren will, dann muss sie ihr Versprechen halten", sagt die Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin der DUH zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser , Barbara Metz‘Barbara Metz’ in Expertenprofilen nachschlagen .

Insbesondere bei Online-Verkaufsplattformen, wie beispielsweise Amazon zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser , über die viele Anbieter aus Drittstaaten Produkte verkaufen, kommt es oft zur Zerstörung funktionsfähiger Ware. Um kurze Lieferzeiten zu ermöglichen, werden Produkte regelmäßig bei Amazon gelagert. Werden die Produkte nicht wie geplant verkauft oder werden sie retourniert, lohnt sich die weitere Lagerhaltung oder ein Weiterverkauf in andere Länder für den Anbieter oft nicht, sodass diese Produkte durch Amazon zerstört werden.

"Dass es für Unternehmen oft attraktiver ist, neuwertige Produkte zu zerstören, anstatt diese zu spenden oder als Gebrauchtware zu verkaufen, zeigt, dass etwas gewaltig schiefläuft. Schließlich sind mit der Herstellung von Produkten enorme Klima- und Umweltauswirkungen verbunden. Neben einem Verbot dieser Ressourcenvernichtung ist eine Dokumentationspflicht unabdingbar, damit die Behörden das Vernichtungsverbot auch kontrollieren können", fordert Philipp Sommer‘Philipp Sommer’ in Expertenprofilen nachschlagen , stellvertretender Leiter für Kreislaufwirtschaft bei der DUH.

Bei Discountern, die Aktionswaren anbieten, kommt es ebenfalls vielfach zur Zerstörung unverkaufter Restbestände, um Regalfläche für neue Angebote zu gewinnen. Neben tendenziell günstigeren Produkten werden auch Produkte von Markenherstellern besonders oft zerstört, da die Unternehmen bereits bei geringfügigen optischen Fehlern oder niedrigen Preisen um das Image ihrer Marke fürchten. Um Klarheit über die Zerstörung funktionsfähiger Ware durch Hersteller und Händler zu schaffen, kündigt die DUH regelmäßige Umfragen an. Bei besonders schweren Fällen unnötiger Warenvernichtung wird die DUH rechtliche Schritte prüfen.

Vorbildliche Alternativen wie etwa eine genauere Produktdarstellung zur Vermeidung von Retouren sowie deren Aufbereitung, Weiterverkauf an Restpostenhändler oder Spenden an karitative Einrichtungen wenden einige Händler in unterschiedlichem Umfang bereits an. Aufgrund fehlender gesetzlicher Vorgaben und finanzieller Benachteiligungen werden die genannten Ansätze bislang jedoch nicht in der Breite umgesetzt.

Die bisherigen Regelungen im Kreislaufwirtschaftsgesetz zur Zerstörung funktionsfähiger Waren seien laut DUH zu unpräzise und nicht mit Sanktionen versehen. Daher sei eine Anpassung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes unumgänglich, Unternehmen unter Strafe die Vernichtung funktionsfähiger Waren zu verbieten. Soweit Produkte tatsächlich nicht aufbereitet oder repariert werden können und diese daher zerstört werden müssen, fordert der Umwelt- und Verbraucherschutzverband, dies zu dokumentieren und behördlich zu erfassen. Zudem sollten Sachspenden ähnlich wie bereits Lebensmittelspenden von der Umsatzsteuer befreit werden, damit es für Unternehmen nicht länger einen finanziellen Anreiz zur Produktzerstörung gibt.
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