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OLG München bestätigt: GEMA-Sperrtafeln auf YouTube sind rechtswidrig
13.05.2015 Das Oberlandesgericht (OLG) München hat am 7. Mai 2015 in zweiter Instanz die früher von YouTube geschalteten GEMA -Sperrtafeln als rechtswidrig eingestuft. Das Gericht bestätigt damit weitgehend das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts (LG) München vom Februar 2014. Die GEMA wird erneut darin bestätigt, dass der alte Text auf den Sperrtafeln irreführend ist. Bei den Nutzern wurde der falsche Eindruck erweckt, die GEMA sei für die Sperrungen der Videos verantwortlich, obwohl YouTube die Sperrungen selbst vornimmt.
Seit April 2009 verhandelt die GEMA mit Youtube über einen neuen Lizenzvertrag für Musiknutzungen in Deutschland.