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Checkliste: Was Onlinehändler bei Bestellbestätigungs-Mails beachten müssen
Die Frage etwa ob ein Onlinehändler überhaupt eine Bestellbestätigung versenden muss, lässt sich mit einem klaren Ja beantworten. Nach § 312i Abs. 1 Nr. 3 BGB haben Händler dem Kunden "den Zugang von dessen Bestellung unverzüglich auf elektronischem Wege zu bestätigen". Durch die Bestätigung des Erhalts der Bestellung soll der Kunde die Gewissheit erhalten, dass seine Bestellung auch angekommen ist. Weitere Anforderungen an die Bestellbestätigungs-E-Mail enthält die Vorschrift aber erstmal nicht.
Abschrift des Vertrages
Allerdings sind Händler verpflichtet, dem Verbraucher eine BestätigungMitglied werden und kostenfrei lesen.
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