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OLG Düsseldorf: Asics darf Preissuchmaschinen nicht verbieten
07.04.2017 Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat dem Bundeskartellamt den Rücken gestärkt und eine Grundsatzentscheidung des Kartellamtes gegen den Sportschuhhersteller Asics bestätigt. Demnach dürfen Markenhersteller ihren Händlern nicht verbieten, Preissuchmaschinen zu benutzen.
Asics hatte seinen Händlern bis vor zwei Jahren verboten, Produkt in Preisvergleichsmaschinen zu listen und das Asics-Markenzeichen für Suchmaschinenwerbung zu verwenden. Zudem hatte der Sportartikelhersteller den Händlern untersagt, Verkaufsportale wie Ebay oder Amazon zu nutzen. (Kartellamt-Entscheid: Onlinevertriebs-Beschränkung auf Marktplätzen ist rechtswidrig )