Zum Dossier 'Temu-Strategie'
Affiliate-Provision ist "Verstoß gegen die Buchpreisbindung"
30.07.2014 Das Landgericht Berlin hat Amazon in einem noch nicht rechtskräftigen Urteil untersagt, Schulfördervereinen Affiliate-Provisionen beim Verkauf preisgebundener Bücher zu zahlen. Der siegende Börsenverein des Deutschen Buchhandels jubelt.
Für den Affiliate-Markt ist das nur ein weiterer Schlag: Wegen eines ähnlichen Angebots im Schulbuchgeschäft hat die Staatsanwaltschaft Erfurt vor einigen Wochen die Geschäftsräume von zwei anderen Online-Schulbuchhändlern durchsucht und ermittelt gegen diese sowie gegen die beteiligten Schulen und Schulfördervereine derzeit wegen "Verdacht auf Bestechung und Bestechlichkeit".