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Rechtskräftig: Gutscheine bei Büchern verstoßen gegen Buchpreisbindung

18.09.2014 Feixen zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser beim Börsenverein des deutschen Buchhandels: Der Rechtsstreit zwischen den Buchhändler-Lobbyisten und dem Onlinehändler ist nun endgültig entschieden, nachdem Amazon zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser seine Unterlassungserklärung abgegeben hat. Er darf nun auf preisgebundene Bücher keine Gutscheine anrechnen, die einen Preisnachlass bedeuten. Das Oberlandesgericht Frankfurt zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser hatte Ende Januar 2014 ein Urteil einer Vorinstanz bestätigt. Nach einem Hinweisbeschluss des OLG-Senats, wonach die Berufung keine Aussicht auf Erfolg habe, gab Amazon in der mündlichen Verhandlung nun doch eine Unterlassungserklärung ab.

 (Bild: Telltalegames)
Bild: Telltalegames
Konkret ging es in dem Fall um das Trade-In-Programm, bei dem Amazon gebrauchte Bücher wieder zurück nimmt. Der Onlinehändler versprach Fünf-Euro-Gutscheine all denjenigen, die zwei gebrauchte Bücher an Amazon zurückschickten. Diesen Gutschein konnten sie sich auf einen zukünftigen Buchkauf anrechnen lassen.

Das Oberlandesgericht hatte in seinem Urteil die Rechtsauffassung des Börsenvereins zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser geteilt, der in der Amazon-Aktion eine Verletzung der Buchpreisbindung sah. Auf Revision verzichtet Amazon nun - mangels Aussicht auf Erfolg.

Die in Deutschland geltende zunehmend umstrittene Buchpreisbindung - die auch für E-Books gilt - dient zum Bestandsschutz des deutschen Buchhandels zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser .
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