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Amazon-Urteil: Nutzung fremder ASIN-Nummern verletzt das Markenrecht

25.03.2014 Das Landgericht Düsseldorf zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser hat geurteilt, dass die Verwendung fremder Amazon-Standard-Identifikationsnummern (ASIN) eine Markenrechtsverletzung ist. Laut Urteil (Az.: 2a O 58/13) zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser Dienstleister-Dossier einsehen handelt es sich bei der ASIN-Nummer um ein geschütztes Kennzeichen. Übernimmt ein fremder Händler eine Indentifikationsnummer täuscht er über die Herkunft der Ware hinweg. Da so ein fremder Produktname für das eigene Angebot mit einem eigenen Produkt übernommen wird. Ein Unterlassunganspruch auf Verwendung dieser Marke gegen den Händler besteht.

Im vorliegenden Fall hatte ein Amazon-Händler Handyhüllen zum Verkauf angeboten. Allerdings übernahm er das Angebot von einem anderen Amazon-Verkäufer mit dessen ASIN-Nummer und bot es unter eigenem Namen an. Den geschützten Markenbegriff verwendete der Beklagte im eigenen Beschreibungstext nicht.

Die Richter stuften es in diesem Fall für unerheblich ein, dass die Marke im Text des Beklagten nicht auftauche. Es reiche aus, wenn das Angebot des Beklagten vorab bei einer Suche nach dem Kennzeichen auf Amazon als Trefferergebnis auftauche.
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