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Ebay muss bei Fälschungen Auskünfte geben
09.11.2011 Wenn ein Anbieter bei EBay
gefälschte Markenprodukte verkauft, muss das Auktionshaus Auskunft über die Daten des Mitglieds geben. Voraussetzung ist ein konkreter Verdacht, das hat das Landgericht Magdeburg
entschieden, berichtet die Kanzlei Dr. Bahr
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