Zum Dossier 'Temu-Strategie'
Datenschutzverstöße kosten EU-Firmen 2,7 Milliarden Euro
23.05.2023 In genau 1576 Fällen sind europäische Datenschutzbehörden seit Inkrafttreten der DSGVO aktiv geworden. Allein in den letzten zwölf Monaten verhängten sie Bußgelder in Höhe von 1,19 Milliarden Euro. Die BundesbürgerInnen sind weiter sehr an dem Schutz ihrer Online-Daten interessiert: Fast 80 Prozent gehen hierfür aktiv vor.
![Die DSGVO gilt seit dem 25. Mai 2018 in der EU. (Bild: Pixabay / Torsten Simon) Die DSGVO gilt seit dem 25. Mai 2018 in der EU. (Bild: Pixabay / Torsten Simon)](/cgi-bin/resize/upload/bilder/217218frs.jpg?maxwidth=990&maxheight=556)
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Weniger als zwei Monate nach Anwendbarkeit der DSGVO ab dem 25. Mai 2018 wurde in Portugal das erste Bußgeld unter dem neuen Datenschutzrecht verhängt. 400.000 Euro musste der Betreiber eines Krankenhauses damals wegen zu weitreichender Zugriffsmöglichkeiten auf Patientendaten zahlen. Im aktuellen Analysezeitraum zwischen März 2022 und März 2023 sind insgesamt 545 neue Bußgeldfälle bekannt geworden. Damit stieg die Gesamtzahl der Fälle seit Ende Mai 2018 auf 1.576 an. Die Gesamtsumme aller Bußgelder beträgt rund 2,77 Milliarden Euro (+1,19 Milliarden Euro im aktuellen Report-Zeitraum). Wesentlicher Treiber für die Steigerung der Summen waren erneut mehrere Fälle mit dreistelligen Millionenbußgeldern gegen Big Tech-Unternehmen, die in diesem Jahr alle die irische Datenschutzbehörde verhängte. Auch die aktuelle Strafe
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Hauptauslöser für die Verhängung von DSGVO-Bußgeldern war auch in diesem Jahr die Verarbeitung personenbezogener Daten ohne hinreichende Rechtsgrundlage. In diese Kategorie fallen fünf von zehn der höchsten Geldbußen in Europa. Weitere Auslöser für Bußgelder waren das Nichteinhalten der Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten und unzureichende Maßnahmen zur Gewährleistung der Informationssicherheit. Eine hohe Zahl von Bußgeldern bezog sich auf Videoüberwachung in unterschiedlichen Branchen und durch Privatpersonen sowie auf eine unzulässige Direktwerbung.
"Zum fünften Geburtstag der DSGVO bleibt die Sanktionspraxis im Datenschutz dynamisch. Zuletzt hat das Vorgehen der italienischen Datenschutzbehörde gegen einen Anbieter generativer KI gezeigt, dass auch die behördlichen Befugnisse jenseits der Bußgelder ernst zu nehmen sind", sagt Michael Kamps
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Patrick Tapp
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Die Hälfte aller BundesbürgerInnen schränkt App-Berechtigungen ein
Privat tun die BundesbürgerInnen viel dafür, um ihre Daten zu schützen. 78,4 Prozent greifen hierfür aktiv bei Internetanwendungen ein. Das belegt eine bevölkerungsrepräsentative Umfrage von Civey im Auftrag des Verbands eco![zur Homepage dieses Unternehmens](/img/extLinkHome.gif)
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Die DSGVO trat 2018 in Kraft, um die Verarbeitung personenbezogener Daten, sowohl privat wie öffentlich, EU-weit zu vereinheitlichen. Dadurch soll einerseits der Schutz personenbezogener Daten innerhalb der Europäischen Union sichergestellt, und andererseits der freie Datenverkehr innerhalb des Europäischen Binnenmarktes gewährleistet werden. "Gerade in Deutschland müssen wir jedoch verstärkt gegen teils widersprüchliche Kleinteiligkeit und vor allem überbordende Bürokratie bei den 16 unterschiedlichen Auslegungen der Datenschutzbeauftragten der Länder entgegenwirken", sagt eco Geschäftsführer Alexander Rabe.