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Urteil: Facebook-Seitenbetreiber haften für Inhalte Dritter

10.10.2012 Das Landgericht Stuttgart zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser hat geurteilt (Az.: 17 O 303/12), dass der Betreiber einer Facebook-Unternehmensseite für Urheberrechtsverletzungen haften, die auf seiner Pinnwand durch Dritte begangen werden. Zumindest in einem Fall.

Die Haftung greift nach Ansicht des Gerichts dann, wenn er Kenntnis der Urheberrechtsverletzung hat und das rechtsverletzende Objekt trotz dieser Kenntnis nicht entfernt. Hintergrund war ein eingestelltes Bild auf einer Facebookseite, dass nicht durch den Seitenbetreiber selbst, sondern durch einen Dritten eingestellt worden ist und der Seitenbetreiber trotz Kenntnisnahme nicht gelöscht hat - und dessen Veröffentlichung gegen Urheberrechte verstieß.

Mit diesem Urteil folgt das Gericht der Internet-Rechtsprechungstradition der Mitstörerhaftung von Portalbetreibern und Hostern. Diese sind verpflichtet, so die gängige Rechtsmeinung, Social-Media-Elemente oder Kommentare zu entfernen, wenn sie gegen Recht und Gesetz verstoßen. Eine vorsorgliche Pflicht des Scannens haben Betreiber nach Meinung der meisten Richter aber nicht.
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