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Urteil: Facebook-Seitenbetreiber haften für Inhalte Dritter
10.10.2012 Das Landgericht Stuttgart hat geurteilt (Az.: 17 O 303/12), dass der Betreiber einer Facebook-Unternehmensseite für Urheberrechtsverletzungen haften, die auf seiner Pinnwand durch Dritte begangen werden. Zumindest in einem Fall.
Mit diesem Urteil folgt das Gericht der Internet-Rechtsprechungstradition der Mitstörerhaftung von Portalbetreibern und Hostern. Diese sind verpflichtet, so die gängige Rechtsmeinung, Social-Media-Elemente oder Kommentare zu entfernen, wenn sie gegen Recht und Gesetz verstoßen. Eine vorsorgliche Pflicht des Scannens haben Betreiber nach Meinung der meisten Richter aber nicht.