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Gesetz gegen Hass und Hetze im Netz zeigt Wirkung
10.01.2022 Seit 2017 gilt in Deutschland das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG). Die Regelung zur Verringerung von Hasskriminalität im Netz wirkt, wie eine aktuelle Studie des ZEW Mannheim belegt.
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Die ZEW-Studie zeigt, dass die Anzahl der eigentlichen Hass-Tweets durch das NetzDG um durchschnittlich 10 Prozent reduziert wurde. Zusätzlich muss jedoch auch die Zahl der Reaktionen der Community berücksichtigt werden. In der Untersuchung wurden Hassnachrichten im Durchschnitt viermal retweetet. Unterbleibt jedoch die übliche Vervielfältigungskaskade weiterer Hass-Tweets, trägt dies zu einer angemesseneren Nutzung der Plattform bei.
"Die Untersuchung zeigt deutlich die Überlegenheit einer gesetzlichen Regelung zur Reduzierung von Hassbotschaften im Netz gegenüber der reinen Selbstverpflichtung von Anbietern sozialer Netzwerke", betont Studienautorin Raphaela Andres
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Auch sollte darüber diskutiert werden, wie diese Maßnahmen noch effizienter gestaltet sein könnten. "Eine Möglichkeit für die weitere Eindämmung von Hassbotschaften wäre etwa ein vereinfachtes Beschwerdeverfahren für Nutzer. Derzeit müssen diese selbst die genaue Straftat benennen und dabei unterschreiben, dass eine falsche Beschuldigung eine Verletzung der Plattformregelungen darstellt. Eine Meldung von Hassnachrichten wird damit für den Nutzer zum Risiko und damit zum Hindernis einer effizienteren Hassbekämpfung im Netz", sagt Olga Slivko
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