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 (Bild: Nacuweb/Morguefile)
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Porno-Sites: Arcor soll Google sperren

05.12.2007 - Unter dem Deckmantel Jugendschutz hat jetzt die Huch Media GmbH beim Landgericht Frankfurt eine einstweilige Verfügung gegen den deutschen Provider Arcor beantragt. Huch Media fordert, Arcor solle seinen Nutzern den Zugriff auf Google sperren, denn die Suchmaschine verbreite pornografische Inhalte.

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Neuer Kommentar  Kommentare:
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Von: Dennis Knake ,  QSC AG
Am: 05.12.2007

Hat die Redakteurin verstanden, worum es geht?

Klar, auf den ersten Blick mutet das ganze wie ein skurriler Schildbürgerstreich an. Ein Anbieter von Sexseiten verlangt von einem einzigen Provider, ausgerechnet Google wegen der "Verbreitung von pornographischen Inhalten" zu sperren. Jeder normal denkende Mensch kann sich da nur an den Kopf fassen.

Aber was will Thomas Huch eigentlich wirklich?

Es ist doch eher zu vermuten, dass er die Politik vorführen will um mit diesem medienwirksamen Vorgehen die Lächerlichkeit deutscher Internet-Rechtsprechung zum Thema Jugendschutz an den Pranger zu stellen.

So schrieb auch heise-online: "Das Gericht soll sagen, ob die Welt am deutschen Wesen genesen soll", erklärte der Unternehmer gegenüber heise online. Wenn hierzulande Seiten wie YouPorn gesperrt werden müssten, dürfen entsprechende Anträge bei den Providern bald auch wegen eines fehlenden Impressums im Web eingehen. Zudem dürfe man sich in einem solchen Rechtssystem auch nicht beklagen, "wenn China großflächig Webseiten sperrt"."
kein Bild hochgeladen
Von: Dennis Knake ,  QSC AG
Am: 05.12.2007

Nachtrag

Ich lege wert darauf, dass mein unten geposteter Kommentar meine eigene, persönliche Meinung widerspiegelt.

Leider wird der Firmenname ungefragt aufgrund der Zugangsdaten zu dieser Site mit zum Namen des Kommentators gepostet, was dem Ganzen u.U. einen offiziellen Anstrich geben kann. Das ist hiermit ausdrücklich nicht gewollt.
Von:  Susan Rönisch ,  HighText Verlag
Am: 07.12.2007

Zu: Porno-Sites: Arcor soll Google sperren

Hallo Herr Knake,

Wir hatten Herrn Huch bis Redaktionsschluss für ein Statement nicht erreicht. Der in den Medien kursierende Satz, er wolle nur klärend in Politik und Justiz eingreifen, kann den Tatsachen entsprechen. Wir konnten dies allerdings bislang nicht verifizieren. Ebensowenig übrigens, wie der von anderer Stelle geäußerte Verdacht, die Aktion
sei lediglich eine medienwirksame PR-Aktion sein, um den Traffic auf seinen Websites
zu erhöhen.

Weil wir das nicht verifizieren konnten, haben wir uns der Entscheidung enthalten. Kern der Sache ist ohnehin die Behandlung des
Thema Jugendschutz in der Justiz. Huch Media versucht sich an die strengen Auflagen zu halten, während man bei anderen Anbieter vor
allem ausländischen ohne Jugendschutz an entsprechendenen Content kommt. Hier ist die deutsche Rechtsprechung gefragt, die sich
nicht einig ist. Aus diesem Grunde sind die beiden letzte aktuellen Gerichtsentscheidungen zum Thema noch einmal aufgeführt.
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