Zum Dossier 'Temu-Strategie'
Kartellamt mahnt HRS wegen Bestpreisklausel ab
07.08.2013 Das Bundeskartellamt hat seine kartellrechtlichen Bedenken bezüglich dieser Bestpreisklausel von HRS bekräftigt und das Unternehmen - wie bereits vor eineinhalb Jahren - wegen eines Verstoßes gegen europäisches und deutsches Kartellrecht abgemahnt.
Inzwischen prüft das Kartellamt auch die Bestpreisklausel von Amazon . Nach denen ist es Amazon-Händlern untersagt auf anderen Plattformen als Amazon niedrigere Preise zu verlangen. (iBusiness verichtete)