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Onlinehändler-Beschränkungen: Lego passt Rabattsystem an
18.07.2016 Der Spielzeug-Hersteller Lego hat dem Bundeskartellamt gegenüber zugesagt, sein Rabattsystem künftig so auszugestalten, dass Händler auch über den Online-Vertrieb die gleiche Rabatthöhe erreichen können wie im stationären Vertrieb. Das Bundeskartellamt hatte auf Beschwerden von Händlern reagiert und ein Verfahren eingeleitet.
Die gewährte Rabatthöhe ist von entscheidender Bedeutung für den Einkaufspreis der lego-Händler. Nach der bisherigen Fassung des Rabattsystems von Lego konnten Händler nur durch Verkäufe im stationären Handel die höchste Rabattpunktzahl erreichen, da eine Reihe von Kriterien allein auf den stationären Handel zugeschnitten waren, wie zum Beispiel eine Orientierung an den zur Verfügung stehenden Regalmetern. Dies führte dazu, dass selbst im Online-Vertrieb vorbildlich agierende Händler in vielen Fällen niedrigere Rabatte erhielten als ausschließlich im stationären Vertrieb tätige Händler. Diese Ungleichbehandlung wird das Unternehmen abstellen. Die Händler werden über die Änderung der Rabatte gesondert seitens Lego informiert.
Der Online-Handel als Vertriebskanal dürfe nicht strukturell benachteiligt werden, entschied das Bundeskartellamt. Sehr viele Händler fahren inzwischen auch zweigleisig, um neben dem stationären Handel zusätzlich über den Online-Vertrieb neue Kunden zu gewinnen. "Solche Geschäftsmodelle müssen - mitunter auch zur Stützung des stationären Handels - möglich sein. Für den Verbraucher ist es entscheidend, dass sich der Wettbewerb auf allen Vertriebskanälen entfalten kann", kommentiert Andreas Mundt , Präsident des Bundeskartellamtes.