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Onlinewerbung: Quellensteuer vom Tisch
18.03.2019 Das Vorhaben, eine Quellensteuer auf Onlinewerbung einzuführen, soll nicht umgesetzt werden. Nach massivem Gegenwind zieht der Bund in Abstimmung mit Bayern den Plan zurück.
In einer Pressemitteilung des bayerischen Finanzministeriums heißt es nun: "Die Rechtsfrage, ob bei entsprechenden Zahlungen an ausländische Anbieter vom inländischen Werbetreibenden ein Steuerabzug vorzunehmen ist, hat (...) für Verunsicherung bei den Unternehmen gesorgt. Auf Veranlassung Bayerns wurde (...) eine Klärung auf Bund-Länder-Ebene erreicht. Jetzt steht endgültig fest, dass inländische werbetreibende Unternehmen keinen Steuereinbehalt bei Onlinewerbung vornehmen müssen."
Vor allem der Protest zahlreicher Verbände dürfte dafür verantwortlich sein. Das Ministerium führt außerdem noch 'bürokratischen Mehraufwand' an. Zuvor waren bereits erste Steuerbescheide, die Marken zu massiven Nachforderungen aufforderten, eingefroren worden, weil die Rechtslage national ungeklärt war.