Anmelden und live dabei sein
Anmelden und live dabei sein
Schlammschlacht zwischen AOL und Talkline
Landgericht Hamburg am vergangenen Donnerstag die von
Talkline erwirkte einstweilige Verfügung gegen AOL bestätigt. Demnach bleibt es
dem Online-Dienst untersagt, mit der Aussage "Internet zum Festpreis"
zu werben. Der dagegen gerichtete Widerspruch von AOL wurde
zurückgewiesen. AOL hat bereits angekündigt, gegen die Entscheidung zu klagen und hält Talkline umgekehrt vor, wegen Verbraucherirreführung verurteilt worden zu sein.
Premium-Inhalt
Dieser Premium-Inhalt war am Erscheinungstag für Basis-Mitglieder öffentlich abrufbar. Wenn Sie diesen Beitrag jetzt abrufen möchten, werden Sie einfach Premium-Mitglied - aktuell mit bis zu 50% Preisvorteil!
Premium-Mitglied werden Login