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AOL-Werbekampagne weiter unter Druck
eine einstweilige Verfügung gegen AOL erwirkt.
Das Landgericht
München I hält die Formulierung "50-Stunden-Gratistest" in seinem
Urteil für "irreführend". Der Internet-Service-Provider AOL erwähne
mit keinem Wort, dass die tatsächlich Ersparnis nur 9,90 Mark betrage
und ab 1.10. für die 50 Gratisstunden Verbindungsgebühren in Höhe von
117 Mark sowie eine Einwahlgebühr von 6 Pfennig pro Verbindungsaufbau
anfallen.
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