Zum Dossier 'Temu-Strategie'
Abmahnwelle droht: "GEZ-Gebühr" soll nicht "GEZ-Gebühr" heißen dürfen
Laut der GEZ würden diese Begriffe "ein negatives Image der GEZ hervorzurufen". Über eine so genannte strafbewehrte Unterlassun
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