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Urteil: Abmahnungen wegen Google Fonts endgültig abgewehrt
20.04.2023 Das Landgericht München hat im Fall von Google Fonts ein Endurteil gefällt: Es besteht weder Anspruch auf Unterlassung der Einbindung von Google Fonts, noch Anspruch auf Schmerzensgeld wegen deren Einbindung.
Bei Google Fonts handelt es sich um ein Tool, das lizenzfrei von Google zur Verfügung gestellt wird. Internetseiten, die diese Schriften nutzen, übermitteln die Internet Protocol (IP)‑Adresse in der Regel ohne Kenntnis und Einwilligung von Besuchern der Website automatisch an die Firma Google in den USA. Vor diesem Hintergrund hatte das Landgericht München mit Urteil vom 20. Januar 2022 (Az. 3 O 17493/20) entschieden, dass die automatische Weitergabe der IP‑Adresse (als personenbezogenes Datum) durch den Betreiber einer Website einen datenschutzrechtlichen Eingriff darstelle, in den der Besucher der Seite nicht eingewilligt habe.