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Urteil: Facebook-Beleidigung kann Kündigung nach sich ziehen
23.10.2012 Beleidigt ein Auszubildender auf seiner Facebook-Seite den Arbeitgeber, rechtfertigt dies eine außerordentliche Kündigung, entschied das Landesarbeitsgericht Hamm (LAG) mit Urteil vom 10. Oktober 2012 (Az. 3 Sa 644/12) und hob damit die erstinstanzliche Entscheidung auf.
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Das Landesarbeitsgericht sah diese Äußerungen - ebenso wie das Arbeitsgericht - als Beleidigung des Ausbilders an. Der Auszubildende habe nicht annehmen dürfen, dass diese Äußerungen keine Auswirkungen auf den Bestand des Ausbildungsverhältnisses haben würden.