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Jedes zweite Start-up denkt über Mitarbeiterbeteiligungen nach
27.08.2021 Nur eine Minderheit beteiligt aktuell alle Beschäftigten am Start-up. Besonders beliebt sind virtuelle Beteiligungen, für die sich die jungen Unternehmen von der Politik bessere Bedingungen wünschen.
"Mit der Novelle des Fondsstandortgesetzes hat die Bundesregierung zum Ende der Legislaturperiode versucht, beim Thema Mitarbeiterbeteiligung den internationalen Rückstand wettzumachen. Allerdings greift die Neuregelung viel zu kurz und geht an der Realität der meisten Start-ups vorbei", sagt Bitkom-Präsident Achim Berg . "Das fängt mit ungeklärten Bewertungsproblemen der Beteiligungen an und endet damit, dass die besonders häufig genutzten virtuellen Beteiligungen vom Gesetzgeber ignoriert wurden."
Am beliebtesten bei deutschen Start-ups sind virtuelle Beteiligungen, 36 Prozent setzen sie ein. Dabei handelt es sich um "fiktive" schuldrechtliche Stellungen, bei denen die Auszahlung an den Eintritt von bestimmten Bedingungen wie zum Beispiel den Börsengang geknüpft ist. Gerade einmal 7 Prozent der Start-ups setzen auf Anteilsoptionen, nur 3 Prozent auf echte Anteile. Zugleich wünscht sich jedes zweite Start-up (50 Prozent), dass die Politik in der kommenden Legislaturperiode bessere Bedingungen für virtuelle Beteiligungen von MitarbeiterInnen schafft.
Bei den wenigsten Start-ups, die MitarbeiterInnen am Unternehmen beteilig haben, profitieren dabei alle Beschäftigten von dem Angebot. 3 von 10 (30 Prozent) beteiligen ausschließlich Führungskräfte am Start-up, rund die Hälfte (53 Prozent) Führungskräfte und ausgewählte weitere Beschäftigte. Nur in 17 Prozent der Start-ups, die auf Mitarbeiterbeteiligung setzen, sind wirklich alle Beschäftigten am Start-up beteiligt.