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Recht umfangreich: Was der Gesetzgeber von Onlineshops ab sofort erwartet
Betreiber von Onlineshops müssen schon wieder ran: Nur wenige Monate nach dem Fernabsatzgesetz traten zum 1.1.2002 neue Gesetzesänderungen in Kraft. Und obwohl nur ein Monat zwischen Verabschiedung und In-Kraft-Treten liegt, hat der Gesetzgeber keine Übergangsfristen vorgesehen. Wer sich vor Abmahnungen schützen will, muss schnell handeln.
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