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Gericht erklärt Apples Datenschutz-Regeln teils als rechtswidrig

08.05.2013 Das Landgericht Berlin hat acht Punkte der Datenschutz-Erklärung von Apple zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser als rechtswidrig eingestuft zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser . Das Gericht störte sich vor allem daran, dass die Informationen bezüglich der Verwendung der erhobenen Daten zu ungenau waren.

So hatte sich Apple in den Vertragsklauseln vorbehalten, Daten wie etwa Name, Anschrift, E-Mail-Adressen oder Telefonnummern von Kontaktdaten des jeweiligen Verbrauchers zu erheben, dies aber ohne Einwilligung der Personen, welche der Verbraucher als Kontakte geführt hatte. Dieser erteile somit eine sogenannte 'Einwilligung zulasten Dritter'. Diese Erhebung sei nach Meinung des vorsitzenden Richters in dieser Form nicht mit dem deutschen Recht vereinbar.

In dem Gerichtsverfahren ging es unter anderem um den Austausch personenbezogener Informationen mit 'verbundenen Unternehmen' und 'strategischen Partnern' sowie die Verarbeitung von Standortdaten und die Weitergabe von Daten Dritter. Geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände, welche insgesamt 15 Punkte in der Datenschutz-Erklärung beanstandet hatten. Für sieben weitere hatte der Soft- und Hardware-Konzern bereits im Vorfeld Unterlassungserklärungen abgegeben.
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