Zum Dossier 'Temu-Strategie'
Warum die Facebook-Kampagne einer Schleswig-Holsteiner Landesbehörde rechtswidirg ist
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I. Das Urteil des ULD
Das Urteil des ULD fällt apodiktisch aus: Das Betreiben von Facebook-Fanpages und die Einbindung des "Gefällt mir"-Buttons führe "zwangsläufig" zu Datenschutzverstößen und sei daher zu unte
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Kostenlos Registrieren Anmelden/LoginAm: 24.08.2011