Zum Dossier Paid Content
Warum die Facebook-Kampagne einer Schleswig-Holsteiner Landesbehörde rechtswidirg ist
I. Das Urteil des ULD
Das Urteil des ULD fällt apodiktisch aus: Das Betreiben von Facebook-Fanpages und die Einbindung des "Gefällt mir"-Buttons führe "zwangsläufig" zu Datenschutzverstößen und sei daher zu unte
Mitglied werden und kostenfrei lesen.
Sie können diesen Artikel als iBusiness Basis-Mitglied kostenfrei lesen.
Premium-Mitglied werden LoginAm: 24.08.2011