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Bundesgerichtshof erleichtert Verfolgung von illegalem Filesharing

14.07.2017 Der für Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in einem Urteil (Az. I ZR 193/16 zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser ) ein Beweisverwertungsverbot abgelehnt, mit dem es dem Rechteinhaber untersagt gewesen wäre, die Personendaten eines illegalen Filesharers vom Netzbetreiber zu erhalten. Mit dem Urteil hat der BGH nun diesen Zugang erleichtert.
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