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Start-up-Umfrage: Nur jeder zweite Gründer trifft Regelungen für den Todesfall

02.08.2016 Kurz nach dem Tod von Unister-Gründer Thomas Wagner‘Thomas Wagner’ in Expertenprofilen nachschlagen sind viele seiner Unternehmen in die Insolvenz geraten. Mymoria zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser , Anbieter für die Online-Buchung von Bestattungen, hat in einer Stichproben-Umfrage deutsche Gründer befragt, ob und wie sie sich und ihr Unternehmen auf den Todesfall vorbereiten.

 (Bild: drippycat/Pixabay)
Bild: drippycat/Pixabay
Mit 49 Prozent hat nur die knappe Hälfte Regelungen für das Unternehmen getroffen. 40 Prozent haben nichts geregelt und 11 Prozent wissen nicht, ob für den Fall ihres Todes vorgesorgt ist.

Die wichtigsten Regelungen, die Gründer getroffen haben, sind die Nachfolge und die Änderung der Besitzverhältnisse nach ihrem Ableben. Beispielsweise lassen sich bereits im Gründungs- und Gesellschaftervertrag Nachfolgeregelung und Vorkaufsrechte klären. So können beispielsweise Stimmrechte an Mitgründer oder Mitarbeiter gehen und Anteile an Familienmitglieder.

Gründe dafür, warum Gründer keine Regelungen getroffen haben: Mit 70 Prozent geben die meisten an, bisher keine Zeit dafür gehabt zu haben, 30 Prozent wollen sich damit nicht beschäftigen. 10 Prozent haben darüber noch nicht nachgedacht, und glauben, dass sich schon jemand darum kümmern wird. Weiteren 10 Prozent ist egal, was nach ihrem Tod mit dem Unternehmen passiert (Mehrfachnennungen waren möglich).

Außerdem zeigt die Umfrage, dass keiner der Befragten, auch diese, die Regelungen für ihren Todesfall im Unternehmen getroffen haben, Vorsorge für die persönliche Bestattung getroffen haben.
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