Zum Dossier 'Temu-Strategie'
Jedes zweite Interaktivunternehmen hat einen Diversitätsbeauftragten
02.06.2022 Sieben von zehn Unternehmen der ITK-Branche (71 Prozent) stehen dem Thema Diversität nach eigenem Dafürhalten grundsätzlich sehr aufgeschlossen gegenüber. Ein weiteres Viertel (26 Prozent) sieht sich eher aufgeschlossen.
Und jedes zweite Unternehmen (51 Prozent) wünscht sich ein Bundesministerium mit klarer Kompetenzzuweisung für den Schwerpunkt Diversität. In den meisten Unternehmen gibt es allerdings noch keine einheitliche Definition für den Diversitätsbegriff. Lediglich jedes fünfte (20 Prozent) hat eine solche Definition festgeschrieben. Allgemein wird unter Diversität eine Vielfalt in Bezug auf Alter, Geschlecht, ethnische und soziale Herkunft, sexuelle Orientierung sowie physische und psychische Verfassung verstanden.
Für die Förderung von kultureller Vielfalt gibt es in mehr als der Hälfte der Digitalunternehmen (51 Prozent) eine feste Zuständigkeit. Bei 25 Prozent ist direkt die Geschäftsführung beziehungsweise die oder der CEO verantwortlich. Bei 22 Prozent liegt die Zuständigkeit im Personalbereich beziehungsweise HR-Management. 3 Prozent haben das Thema bei der oder dem Gleichstellungsbeauftragten adressiert. 2 Prozent haben eine oder einen Diversity-Verantwortlichen und weitere 3 Prozent haben dafür eine andere Position. Für das Thema Inklusion haben 44 Prozent eine feste Zuständigkeit. Verantwortlich sind zumeist Geschäftsführung/CEO (21 Prozent) oder Personalbereich/HR (19 Prozent). Dahinter folgen Gleichstellungsbeauftragte (3 Prozent), Diversity-Verantwortliche (2 Prozent) und Sonstige (4 Prozent).