Zum Dossier 'Temu-Strategie'
Urteil kassiert: Wem gehören Agenturrabatte?
17.06.2016 Die für die Agenturlandschaft und Werbetreibenden spannende Frage, wem Rabatte gehören, muss neu verhandelt werden: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) aufgehoben, nach dem ein Werbekunde (Kläger Haribo ) keinen Anspruch auf eine Beteiligung an Rabatten hat, die eine Agentur aushandelt (hier die Beklagte Mediaplus ), berichtet das Handelsblatt Online .
Es geht um die Fragen, wer Anspruch auf Rabatte hat, die eine Agentur für einen Werbetreibenden aushandelt. Muss die Agentur alle ausgehandelten Rabatte an den Kunden weitergegeben? Und wer macht das Geschäft mit den Rabatten eigentlich möglich: Die verhandelnde Agentur, die die Rabatte herausschlägt oder der Werbekunde ohne dessen Buchungsvolumen das Geschäft nicht zustande käme?