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E-Commerce: Fünf Herausforderungen und Trends für 2015
11.12.2014 Mit dem Jahreswechsel kommen auf Betreiber von Onlineshops neue Herausforderungen zu: geänderte Gesetze, die neue Domain-Endung ".shop" und wichtige Trends. Der Hosting-Anbieter Strato
hat fünf Herausforderungen und Trends formuliert, die Betreiber von Onlineshops 2015 auf keinen Fall verpassen sollten:
![Damit beim Gebrauch von Waschmaschinen nichts schief geht, müssen Onlineshops für sie nun ein elektronisches Etikett und Produktdatenblatt anbieten (Bild: RyanMcGuire/Pixabay) Damit beim Gebrauch von Waschmaschinen nichts schief geht, müssen Onlineshops für sie nun ein elektronisches Etikett und Produktdatenblatt anbieten (Bild: RyanMcGuire/Pixabay)](/cgi-bin/resize/upload/bilder/524227veg.jpg?maxwidth=495&maxheight=330)
Neue Umsatzsteuerregelung
Ab dem 1. Januar 2015 gibt es eine neue Umsatzsteuerregelung für Onlinehändler, die elektronische Dienstleistungen verkaufen, zum Beispiel digitale Bilder, E-Books oder Software. Künftig wird die Umsatzsteuer im Land des Endverbrauchers erhoben. Kauft beispielsweise ein Kunde aus Italien ein E-Book bei einem deutschen Webshop, muss der deutsche Shop-Betreiber die Umsatzsteuer in Italien abführen.Neue Domain-Endung .shop
Die neue Top-Level-Domain (nTLD) .shop wird voraussichtlich 2015 eingeführt. Mit der nTLD .shop können sich Onlinehändler im Markt neu positionieren: Viele begehrte Domains sind unter .de oder .com bereits vergriffen. Die Chance, den Wunschnamen unter .shop zu bekommen, ist damit deutlich größer als bei den klassischen Domain-Endungen. Mit der nTLD erfährt der Kunde bereits, was ihn auf der Seite erwartet. Und: Zum Beispiel die Webseite tierfutter.shop ist deutlich kürzer als die Seite tierfutter-shop.de.Energielabel ab 2015 auch für Online-Produkte Pflicht
Mit der neuen EU-Verordnung 518/2014 sind Händler 2015 verpflichtet, energieverbrauchende Produkte wie Kühlschränke, Fernseher oder Staubsauger mit einem Energielabel zu versehen. Das Label muss neben dem Produktpreis angezeigt und dem Kunden ein elektronisches Etikett und Produktdatenblatt bereitgestellt werden. Die Verordnung gilt nur für Produkte oder aktualisierte Artikel, die ab dem 1. Januar 2015 neu in den Handel kommen. Bisher war nur der stationäre Handel von dieser Verordnung betroffen.Produkte mit Emotionen aufladen
Shopbetreiber sollten ihre Angebote 2015 stärker emotionalisieren, um neben großen Anbietern wie Amazon![zur Homepage dieses Unternehmens](/img/extLinkHome.gif)
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Multichannel: Überall werben und verkaufen
Wegen der Vielzahl an konkurrierenden Angeboten im Netz, wird es immer schwieriger, die Aufmerksamkeit der Kunden zu erreichen. Shopbetreiber sollten deshalb verschiedene Kanäle betreiben, um von Kunden über mehrere Anlaufstellen im Web gefunden zu werden: Preissuchmaschinen und Online-Marktplätze wie Amazon, Ebay und ciao.com![zur Homepage dieses Unternehmens](/img/extLinkHome.gif)
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