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EuGH-Urteil: 'Recht auf Vergessen' gilt nur europaweit
25.09.2019 Das 'Recht auf Vergessen' gilt nicht für das globale Internet, sondern nur in der EU, hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) nun geurteilt.
Alexander Rabe, Geschäftsführer des Internetverbandes Eco begrüßt das Urteil: "Der Schutz personenbezogener Daten ist ein wichtiges Gut, allerdings muss dabei Augenmaß bewahrt werden. Eine weltweite Durchsetzung eines Löschanspruchs von Daten kann schnell zu einem 'race to the bottom' führen. Der EuGH hat heute bestätigt, dass das sogenannte Recht auf Vergessen werden auf alle in der EU lebenden Personen angewendet werden muss und mit dieser Entscheidung das Recht nochmal konkretisiert."