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Digitaler Verbraucherschutz: Bundeskartellamt und BSI bündeln ihre Kräfte
25.01.2021 Das neue IT-Sicherheitsgesetz 2.0 stattet das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) mit weitreichenden Befugnissen aus. Künftig will die Behörde im Bereich digitaler Verbraucherschutz deutlich enger mit dem Bundeskartellamt zusammenarbeiten. Beide Ämter werden durch neue Gesetze gestärkt.
![(Bild: Mohamed Hassan/Pixabay) (Bild: Mohamed Hassan/Pixabay)](/cgi-bin/resize/upload/bilder/571464frs.jpg?maxwidth=990&maxheight=586)
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Cyber-Sicherheit, Wettbewerbskontrolle und Verbraucherschutz
"Sowohl das BSI als auch das Bundeskartellamt haben Zuständigkeiten im Bereich des digitalen Verbraucherschutzes", sagt Andreas Mundt![‘Andreas Mundt’ in Expertenprofilen nachschlagen](/img/extLinkProfil.png)
Seit 2017 gehört auch der wirtschaftliche Verbraucherschutz zu den Aufgaben des Bundeskartellamtes. Bei begründetem Verdacht auf gravierende Verstöße führt die Behörde Sektoruntersuchungen durch. Dabei geht es vor allem um Fälle, die den digitalen Alltag der VerbraucherInnen betreffen. So nahm das Bundeskartellamt bisher Vergleichsportalen im Internet, Smart-TVs sowie Nutzerbewertungen im Internet genauer unter die Lupe.
Mehr Druck auf Hersteller
Arne Schönbohm![‘Arne Schönbohm’ in Expertenprofilen nachschlagen](/img/extLinkProfil.png)
Neue Gesetze stärken die beiden Behörden
Das BSI soll die IT-Sicherheit in Deutschland verbessern. Zu seinen Aufgaben gehört es deshalb auch, die Verbraucher für Cyber-Security zu sensibilisieren, vor Sicherheitsrisiken zu warnen, Empfehlungen zur sicheren Nutzung von Informationstechnik zu geben und Sicherheitsinteressen der Verbraucher gegenüber Herstellern und Dienstleistern durchzusetzen. Das geplante neue IT-Sicherheitsgesetz 2.0![Relation Browser](/img/extLinkRelation.gif)
Vom Bundestag bereits verabschiedet wurde Mitte Januar das sogenannte GWB-Digitalisierungsgesetz
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