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Verbraucherschutz

Bundeskabinett stärkt Verbraucherrechte beim Kauf digitaler Produkte

14.01.2021 Die Gesetzesvorlagen sehen neue Hinweispflichten für Online-Marktplätze sowie erweiterte Gewährleistungen und Aktualisierungsverpflichtungen bei Software-Produkten und Geräten vor. Aus der Digitalbranche kommt Kritik.

 (Bild: fancycrave1 auf Pixabay)
Bild: fancycrave1 auf Pixabay
Shopping-Marktplätzen wie Amazon zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser und Ebay zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser müssen Verbraucher künftig transparenter über das Ranking der Produkte und personalisierte Preise informieren. Käufer von Eintrittskarten auf Ticketbörsen haben das Recht, den Originalpreis zu erfahren. Am Mittwoch beschloss das Bundeskabinett zwei entsprechende Gesetzesvorlagen zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser , mit denen europäisches Recht umgesetzt werden soll.

Gewährleistungsrechte für digitale Inhalte und Dienstleistungen

Der Entwurf des Umsetzungsgesetzes zur Richtlinie Digitale Inhalte sieht neben diesen erweiterten Hinweispflichten auch umfassende Gewährleistungsrechte für Verbraucher in Bezug auf digitale Inhalte (z.B. Musik- und Videodateien, E-Books, Apps, Spiele und sonstige Software) und digitale Dienstleistungen (soziale Netzwerke, Cloud-Anwendungen und Cloud-Speicherdienste) vor. Laut dem Rechts-Portal beck-aktuell zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser sollen Verbraucher unabhängig von der Vertragsart Gewährleistungsrechte erhalten, wie sie das deutsche Recht bislang nur bei Kauf-, Werk- oder Mietverträgen vorsieht. Die Nutzer von Apps, Software oder digitalen Dienstleistungen bekommen bei Fehlern oder Defekten die gleichen Rechte wie bei allen anderen Produkten - das schließt auch das Recht zur Nacherfüllung, eine Minderung und eine Vertragsbeendigung mit ein. Anbieter digitaler Produkte werden zu regelmäßigen Updates und zum Schließen von Sicherheitslücken verpflichtet.

Lob und Kritik

Verbraucherschützer loben die Gesetzesvorlagen, fordern jedoch zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser , dass die Update-Pflicht neben den Verkäufern auch für die Hersteller der Produkte gelten müsse. Kritik kommt dagegen vom Digitalverband Bitkom zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser . Die neuen Informationspflichten für Betreiber von Online-Marktplätzen seien "zum Teil praxisfern und in ihrer Umsetzbarkeit fragwürdig", erklärt Susanne Dehmel ‘Susanne Dehmel’ in Expertenprofilen nachschlagen , Mitglied der Bitkom-Geschäftsleitung. "Im Ergebnis erzeugen sie vor allem großen Mehraufwand für Unternehmen und Verbraucher werden mit immer mehr Informationsblättern konfrontiert. Dabei gerät eines aus dem Blick: Die Digitalisierung bietet Verbrauchern einen herausragenden Souveränitätsgewinn, Angebots- und Preisvergleiche waren noch nie so einfach möglich wie heute. Es muss bei Transparenzvorgaben um Qualität statt Quantität gehen und vor allem darum, dass Verbraucher sinnvoll und verständlich informiert werden."

Der Verband kritisiert zudem, dass unklar bleibe, wie lange vernetzte Geräte aktualisiert werden müssen. Lebenslange Updateverpflichtungen würden zu deutlichen Preissteigerungen führen. "Letztlich würden viele günstige Produkte aus dem Markt verschwinden, die Anzahl der Hersteller abnehmen. Das könnte Verbrauchern enorm schaden."
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