Expert Talk: "Close the loop! Wie aus Produktdaten Product Experience wird" Video-Podcast ansehen
Product Experience statt simpler Beschreibungstexte: Wer mit Produktinformationen arbeitet und dabei Nutzer-Feedback und Channelsignale berücksichtigt, kann ein fortschrittliches Kundenerlebnis gestalten. Wie das genau funktioniert, erklärt Contentserv-Chef Michael Kugler im iBusiness Expert Talk. Video-Podcast ansehen
Holen Sie sich Ihr 'iBusiness Executive Briefing' kostenlos iBusiness Daily mit Executive Briefings abonnieren
Abonnieren Sie den den 'iBusiness Daily Newsletter' und bekommen Sie zweimal wöchentlich das umfassende 'iBusiness Executive Briefing' kostenlos zugemailt: .
iBusiness Daily mit Executive Briefings abonnieren
Legal Tech

Erstes BGH-Grundsatzurteil für LegalTech-Angebote

28.11.2019 Der Bundesgerichtshof (BGH) urteilte über die Online-Rechtsberatung eines Inkasso-Unternehmens im Mietrecht. Demnach verstößt das Geschäftsmodell von Lexfox, den Betreiber der Plattform wenigermiete.de, nicht gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz. Es darf auch ohne Rechtsanwaltslizenz auf Inkassobasis betrieben werden. Der Verband Bitkom sieht dadurch die LegalTech-Branche und Verbraucherrechte gestärkt.

 (Bild: Pixabay/Arek Socha)
Bild: Pixabay/Arek Socha
Das am Mittwoch gefällte Urteil ist das erste in Sachen LegalTech-Unternehmen in Deutschland. Dabei handelt es sich um Portale ohne Rechtsanwaltslizenz, die als Inkassounternehmen die Rechte von Verbrauchern durchsetzen. Zum Beispiel, wie bei Lexfox, im Mietrecht, aber auch bei Verspätungen von Airlines oder fehlerhaften Versicherungen.

Das Portal wenigermiete.de zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser ermöglicht einen algorithmusgesteuerten Direktvergleich der eigenen Miete mit dem Mietspiegel der jeweiligen Stadt. Wer demnach zu viel zahlt, tritt die vermutete Forderung gegenüber seinem Vermieter an die Lexfox GmbH ab. Das Portal versucht zunächst eine gütliche Einigung mit dem Vermieter zu erzielen. Gelingt dies nicht, macht Lexfox, vertreten durch Anwälte, die Ansprüche geltend und klagt. Im Erfolgsfall tritt der Verbraucher einen Teil der erstrittenen Mietminderung an Lexfox ab. Im Falle eines Misserfolgs entstehen dem Mieter keine Kosten.

Im konkreten Fall klagte Wenigermiete.de für einen Berliner Kunden wegen einer zu hoch angesetzten Miete. Das Landgericht Berlin hatte die Klage jedoch abgewiesen, mit der Begründung, dass Lexfox nicht klagebefugt sei. Die Firma leiste unerlaubterweise Rechtsberatung, die Anwälten vorbehalten sei. Laut dem BGH-Urteil ist jedoch die Abtretung von Ansprüchen aus einem Mietverhältnis an den Inkassodienstleister Lexfox wirksam. Ein Urteil, dass auch Anwälte beschäftigt. Denn nun stehe fest, dass es für einfache, standardisierbare Tätigkeiten, wie die Lexfox GmbH sie anbietet, keine Anwaltszulassung brauche, schreibt etwa das Rechtsmagazin Legal Online Tribute zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser . Auch Inkasso-Unternehmen dürfen nach derzeitiger Rechtslage im einem eingeschränkten Rahmen Rechtsberatung durchführen. Der BGH urteilte, dass sich die erbrachte Dienstleistug in diesem Rahmen bewegt.

Der Digitalverband Bitkom zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser begrüßt das Urteil und sieht es als Stärkung der Verbraucherrechte. "Das Urteil des Bundesgerichtshofs stellt klar, dass Rechtsdienstleistungen durch so genannte Legal-Tech-Angebote in besonderen Fällen zulässig sind", erklärt der Verband in einer Stellungnahme. "Allerdings ist das Urteil kein allgemeiner Freifahrtschein für alle neuartigen Legal-Tech-Angebote. Denn der BGH stützt sein Urteil auf eine Ausnahmeregelung im Rechtsdienstleistungsgesetz."

Aus Bitkom-Sicht sei der Gesetzgeber nun gefordert, LegalTech-Angeboten "grundsätzlich einen Bereich zulässiger Rechtsdienstleistungen zuzuweisen". Denn: "Die Unternehmen bieten vor allem für jene Fälle Lösungen an, die aufgrund des geringen Streitwerts für Rechtsanwälte ohnehin nicht attraktiv sind. Das Anwaltsmonopol wäre auch bei einer Zulassung von Legal-Tech-Angeboten also nicht gefährdet." Aus Sicht der Verbraucher könnten Legal-Tech-Angebote "die Lücke zwischen 'Recht haben' und 'Recht bekommen' schließen, etwa bei ungerechtfertigt hoher Miete, bei der Durchsetzung von Ansprüchen im Fall von Flugverspätungen, beim Widerspruch gegen Strafzettel oder bei der Erstellung einfacher juristischer Schreiben oder Dokumente."
Neuer Kommentar  Kommentare:
Schreiben Sie Ihre Meinung, Erfahrungen, Anregungen mit oder zu diesem Thema. Ihr Beitrag erscheint an dieser Stelle.
alle Veranstaltungen Webcasts zu diesem Thema:
 (Michael Sahlender)
Bild: Michael Sahlender
Michael Sahlender (Mirakl)

Best Practices: Selbst Marktplatz werden - Von Douglas, Home24, Conrad Electronic lernen

Wie der Sprung zum eigenen Marktplatz gelingt und welche Schritte Sie für den Launch eines eigenen Marktplatzes berücksichtigen müssen, zeigt Ihnen dieses Webinar anhand von Best Practices erfahrener Unternehmen.

Dienstleister-Verzeichnis Agenturen/Dienstleister zu diesem Thema: