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Erstes BGH-Grundsatzurteil für LegalTech-Angebote
28.11.2019 Der Bundesgerichtshof (BGH) urteilte über die Online-Rechtsberatung eines Inkasso-Unternehmens im Mietrecht. Demnach verstößt das Geschäftsmodell von Lexfox, den Betreiber der Plattform wenigermiete.de, nicht gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz. Es darf auch ohne Rechtsanwaltslizenz auf Inkassobasis betrieben werden. Der Verband Bitkom sieht dadurch die LegalTech-Branche und Verbraucherrechte gestärkt.

Das Portal wenigermiete.de


Im konkreten Fall klagte Wenigermiete.de für einen Berliner Kunden wegen einer zu hoch angesetzten Miete. Das Landgericht Berlin hatte die Klage jedoch abgewiesen, mit der Begründung, dass Lexfox nicht klagebefugt sei. Die Firma leiste unerlaubterweise Rechtsberatung, die Anwälten vorbehalten sei. Laut dem BGH-Urteil ist jedoch die Abtretung von Ansprüchen aus einem Mietverhältnis an den Inkassodienstleister Lexfox wirksam. Ein Urteil, dass auch Anwälte beschäftigt. Denn nun stehe fest, dass es für einfache, standardisierbare Tätigkeiten, wie die Lexfox GmbH sie anbietet, keine Anwaltszulassung brauche, schreibt etwa das Rechtsmagazin Legal Online Tribute


Der Digitalverband Bitkom


Aus Bitkom-Sicht sei der Gesetzgeber nun gefordert, LegalTech-Angeboten "grundsätzlich einen Bereich zulässiger Rechtsdienstleistungen zuzuweisen". Denn: "Die Unternehmen bieten vor allem für jene Fälle Lösungen an, die aufgrund des geringen Streitwerts für Rechtsanwälte ohnehin nicht attraktiv sind. Das Anwaltsmonopol wäre auch bei einer Zulassung von Legal-Tech-Angeboten also nicht gefährdet." Aus Sicht der Verbraucher könnten Legal-Tech-Angebote "die Lücke zwischen 'Recht haben' und 'Recht bekommen' schließen, etwa bei ungerechtfertigt hoher Miete, bei der Durchsetzung von Ansprüchen im Fall von Flugverspätungen, beim Widerspruch gegen Strafzettel oder bei der Erstellung einfacher juristischer Schreiben oder Dokumente."