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 (Bild: Microsoft)
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OLG: Rubriken mit Markennamen ohne Warenangebot sind in Shops unzulässig

25.07.2007 - Die hanseatischen Richter machen ihrem zweifelhaften Ruf in der Online-Branche einmal mehr alle Ehre: So hat das Oberlandesgericht Hamburg jetzt entschieden, dass Internet-Händler Rubriken in ihren Shops nur dann mit Markennamen bezeichen dürfen, wenn auch Angebote in dieser Kategorie zu finden sind. Ist also das Angebot in solch einer Rubrik einmal ausverkauft, droht eine Abmahnung.

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