Zum Dossier 'Temu-Strategie'
OLG München bestätigt: Dash-Button bleibt rechtswidrig
05.02.2019 Die Berufung des Onlinehändler Amazons ist gescheitert. Auch das Münchner Oberlandesgericht, vor dem Amazon Berufung eingelegt hatte, hat den Checkoutprozess als rechtswidrig eingestuft.